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pfeil Der erste Schritt: Das Gespräch mit Ihrem Arzt

Als Versicherter und Beitragszahler haben Sie Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Auch Beihilfeberechtigte haben einen Leistungsanspruch bei medizinischer Notwendigkeit. Lediglich für Privatversicherte gelten traifliche Beschränkungen. Für die Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bzw. Sanatoriumsbehandlung ist grundsätzlich ein Attest, also eine Befürwortung des Arztes, notwendig.

 

Je nach Kosteträger, gibt es dafür unterschiedliche Formulare. Wir erläutern Ihnen dies gerne entsprechend Ihres Einzefalles am besten in einem Telefongespräch:

0800 - 75 11 111 oder

037437 / 75-1662 (Frau Löscher) oder

037437 / 75-1665 (Frau Seidel)