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pfeil Antrag auf Kostenübernahme: Gesetzliche Kranken- / Rentenversicherung

Für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist die Krankenkasse (bei Rentnern) oder die Rentenversicherung (bei Erwerbsfähigen) zuständig, für eine stationäre Vorsorgemaßnahme (in jedem Fall) die Krankenkasse.

 

Für die Beantragung einer stationären Maßnahme bei Ihrem Kostenträger ist ein spezielles Antragsformular notwendig, welches Sie bei Ihrem Kostenträger anfordern können:

 

Das Antragsverfahren bei der Krankenkasse wird über ein Formular Nr. 60 (hat der Arzt) eingeleitet und danach über Reha-Formular 61 (von der Krankenkasse) oder ein kasseninternes Vorsorge-Formular weitergeführt. Wir sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen in den Fachrichtungen Innere Medizin, Psychosomatik, Orthopädie (Integrative Medizin) anerkannt. Sie als Versicherter haben im Rahmen der Bewilligung ein Klinik-Wahlrecht.

 

Den Antragsformularsatz G100 der Rentenversicherung erhalten Sie direkt oder aber über das ärztliche Formular 60, wenn der Arzt  dort eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ankreuzt.  Die DRV (Bund) belegt uns nur in der Fachrichtung Psychosomatik / Verhaltensmedizin (nicht Integrative Medizin). Bitte fragen Sie ggf. bei uns nach. Bei der DRV haben Sie ein beschränktes Klinik-Wahlrecht.

 

Mit Informationen zum Antragsverfahren helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns vorab! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer

0800 - 75 11 111 oder 037437 / 75-1662 (Frau Löscher, Beratung)

Das Antragsformular sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.