
Für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zuständig, für eine stationäre Vorsorgemaßnahme die Krankenkasse.
Für die Beantragung einer stationären Maßnahme bei Ihrem Kostenträger ist ein spezielles Antragsformular notwendig, welches Sie bei Ihrem Kostenträger anfordern können:
Das Antragsverfahren bei der Krankenkasse wird über ein Formular Nr. 60 (hat der Arzt) eingeleitet und danach über Formular 61 (von der Krankenkasse) oder ein kasseninternes Formular weitergeführt. Wir sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen in den Fachrichtungen Innere Medizin, Psychosomatik, Orthopädie (Integrative Medizin) anerkannt. Sie haben ein Klinik-Wahlrecht.
Den Antragsformularsatz G100 der Rentenversicherung erhalten Sie direkt. Die DRV (Bund) belegt uns nur in der Fachrichtung Psychosomatik / Verhaltensmedizin (nicht Integrative Medizin). Bitte fragen Sie ggf. bei uns nach. Bei der DRV haben Sie ein beschränktes Klinik-Wahlrecht.
Mit Informationen zum Antragsverfahren helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns vorab! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
0800 - 75 11 111 oder
037437 / 75-1662 (Frau Löscher) oder
037437 / 75-1665 (Frau Seidel)
Das Antragsformular sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.