Ende von Maskenpflicht und Testpflicht

Die Maskenplicht in unserer Klinik entfällt zum 1. März, auch die Corona-Testpflicht ist aufgehoben! Die vorfristigen Lockerungen erklärt das Gesundheitsministerium mit der entspannten Pandemielage.

Natürlich ist weiterhin ein Tragen einer Maske gestattet und jedem freigestellt. Insbesondere wenn Erkältungssymptome auftreten, sollte die Maske genutzt werden. Bei Covid-Verdacht während des Aufenthaltes wird in der DEKIMED getestet (Abstrich im Nasen- / Rachenraum). Sollte eine Covid-Infektion nachgewiesen werden, gilt für diese Person in der Klinik wieder FFP2-Maskenpflicht! Zudem ist (wie bei jedem Infekt) körperliche Schonung angezeigt, es findet dann keine Therapie statt.

Wir danken allen Mitarbeitern und Patienten für die Disziplin in den letzten Monaten!